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Angaben gemäß § 5 TMG: Dieter Nicolin GmbH Liebigstraße 120 50823 Köln
Vertreten durch: Geschäftsführer und Inhaber Dieter Nicolin
Kontakt: Tel.: 0221-58919399 Fax: 0221-58919397 Mail: info@nicolin.org Registereintrag: Köln HRB 56947
Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
Aufsichtsbehörde: Handwerkskammer Köln Innungsmitglied der Innung Sanitär-Heizung-Klima Köln Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken: future-3 - mehr-als-generationen-haus - http://www.futur-3.de/wp/ Zentralverband SHK-NRW
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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button) Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/. Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus. Allgemeine Geschäftsbedingungen Dieter Nicolin GmbH © 2017 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge gegenüber “Verbrauchern“/privaten Auftraggebern
Den vorgenannten Unternehmern steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
I. Allgemeines Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Unternehmer auszuführenden Auftrag des Verbrauchers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die VOB Teil B. Alle Vertragsabreden sollen schriftlich, in elektronischer Form (§ 126a BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.
II. Angebote und Unterlagen Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen des Unternehmers dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschl. Kopien unverzüglich an den Unternehmer herauszugeben.
Spezielle behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Diese sind dem Auftragnehmer, bei Auftragserteilung und Notwendigkeit zur Verfügung zu stellen.
III. Preise 1. Für erforderliche/notwendige Arbeitsstunden in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen werden die ortsüblichen und tariflich festgelegten Zuschläge berechnet.
2. Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas- oder Wasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der Unternehmer.
3. Soweit keine außerordentliche Preisvereinbarung getroffen wurde, sind die am Tage der Ausführung gültigen Arbeits- und Materialkosten des Auftragnehmers maßgebend.
4. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn diese als solche im Auftrag schriftlich, mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart wurden.
5. Verzögert sich die Aufnahme und Beginn der geplanten Baumaßnahme oder Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist dieser berechtigt die Preise für Lohn-, Material- und sonstige entstandene Kosten nach 2. Zu erhöhen. Die Regelung aus Ziff. 4 bleibt hiervon unberührt.
6. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Demontage- oder Erdarbeiten. Vorab nicht ausdrücklich erkennbare Arbeitsleistungen werden zum Nachweis angewiesen und nach Abschluss der Arbeiten zum Nachweis in Rechnung gestellt.
7. Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. Die auf Nachweisen/Rapportzetteln ausgewiesene Arbeitszeit gilt inklusive Fahrzeit.
9. Die dem Unternehmer entstehenden Kosten zum Erhalt und Unterhalt der Kraftfahrzeuge werden in Form von anteiligen Fahrzeugkosten nach §35 EstG in Zonen 1-4 zzgl .MwSt berechnet. Die aufgeführten Zonen richten sich nach Entfernung vom Unternehmerstandort.
Zone 1 – Kölner Stadtgebiet Zone 2 – Dormagen, Leverkusen, Berg. Gladbach, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel, Wesseling, Brühl, Hürth, Frechen, Pulheim Zone 3 – Monheim, Langenfeld, Leichlingen, Burscheid, Odenthal, Kürten, Overath, Lohmar, Siegburg, St. Augustin, Bornheim, Erftstadt, Kerpen, Bergheim, Rommerskirchen Zone 4 – alle Gebiete außerhalb Zone 1-3
Aktuelle Preise können beim Unternehmer erfragt werden.
10. Im Falle einer Notdienstbeauftragung oder einer Beauftragung außerhalb der Öffnungszeiten wird eine Notdienstpauschale in Höhe von 90,00€ zzgl. MwSt und die tariflich geltenden Zuschläge für Feiertage, Mehr- und Nacharbeit sowie Sonntagszuschlag fällig. Die genaue Höhe der Zuschläge richtet sich nach gesetzlicher und tariflicher Einstufung des jeweiligen Tages.
IV. Zahlungsbedingungen und Verzug 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne jeden Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
2. Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
3. Gesonderte Vereinbarungen sind schriftlich von beiden Vertragsparteien festzulegen und zu bestätigen.
V. Abnahme Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Im Übrigen gilt § 640 BGB.
VI. Sachmängel – Verjährung 1. Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
2. Die Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren gemäß § 634a Abs.1 Nr.2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages für Arbeiten an einem Bauwerks,
a) im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung der Gebäudesubstanz (Auf-, Anbauarbeiten)
b) oder in Fällen der Einbau-, Umbau-, Erneuerungs- oder Reparaturarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten -- bei Neuerrichtung des Gebäudes zu den Bauwerksarbeiten zählen würden, -- nach Art und Umfang für Konstruktion, Bestand, Er- haltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind -- und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.
3. Die Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren gemäß § 634a Abs.1 Nr.1 i. V. m. § 309 Nr.8b) ff) BGB in einem Jahr ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben. Die einjährige Frist für Mängelansprüche gilt nicht, soweit das Gesetz eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsieht, wie z. B. -- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 634a Abs.3 BGB), -- bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder -- bei werkvertraglicher Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Unternehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen -- sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Unternehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.
4. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Verbrauchers oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäße/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. bei Dichtungen) entstanden sind.
5. Kommt der Unternehmer einer Aufforderung des Verbrauchers zur Mängelbeseitigung nach und
a) gewährt der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder
b) liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Verbraucher diesbezüglich schuldhaft gehandelt, hat der Verbraucher die Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.
VII. Versuchte Instandsetzung Wird der Unternehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
a) der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder
b) der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Verbraucher nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Verbraucher verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungsoder Risikobereich des Unternehmers fällt.
VIII. Eigentumsvorbehalt Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946ff BGB vorliegt, behält sich der Unternehmer das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
IX. Streitbeilegungsverfahren Die Firma Dieter Nicolin GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
X. Datenschutzerklärung Die Firma Dieter Nicolin GmbH, Geschäftsführer Herr Dieter Nicolin, erhebt persönliche Daten von Kunden/Interessenten oder Personen zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung(Erinnerungsservice bei Wartungen, Anschreiben oder anderen in Verbindung mit den jeweiligen Verträgen stehenden Informationen).
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.
Der Schutz persönlicher Daten ist für uns sehr wichtig, weshalb wir streng darauf achten, dass unser Umgang mit persönlichen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes im Internet steht.
Links zu Websites anderer Anbieter, die in unserem Angebot enthalten sind, werden von dieser Datenschutzerklärung nicht umfasst. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten über die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@nicolin.org oder Datenschutzbeauftragter c/o Dieter Nicolin GmbH, Liebigstraße 120, 50823 Köln erreichen.
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
Fassung 24.05.2018 © Dieter Nicolin GmbH, Liebigstraße 120, 50823 Köln, Tel: 0221-58919399, Fax: 0221-58919397, E-Mail: info@nicolin.org, Internet: nicolin.org
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